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Artikel 7 - Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (TerrBekBefrVG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Die Artikel 3 und 4 treten am 1. März 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2015.

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