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Schlussformel - Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen (TerrBekBefrVG k.a.Abk.)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2161 (Nr. 49)
Geltung ab 10.12.2015, abweichend siehe Artikel 7; FNA: 12-4/2 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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Geltung ab 10.12.2015, abweichend siehe Artikel 7; FNA: 12-4/2 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister des Innern
Thomas de Maizière
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