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§ 5 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnO)
A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-208 Beamte
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Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-208 Beamte
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§ 5 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts
(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.
(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten gegen disziplinarrechtliche Entscheidungen wird der Service Niederlassung Human Resources Deutschland in Dortmund übertragen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG A. v. 15. Februar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 58 m.W.v. 1. April 2024
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Frühere Fassungen von § 5 DPAGÜbertrAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2024 | Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG vom 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 DPAGÜbertrAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 DPAGÜbertrAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DPAGÜbertrAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG
A. v. 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58
Artikel 1 DPAGÜbertrAnOÄndAnO
... § 5 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2189) wird wie folgt gefasst: (1) Die Befugnisse zur ...
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