Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (GleiDV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274 (Nr. 52); Geltung ab 23.12.2015
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Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes
Artikel 2 Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Gremien des Bundes
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Absatz 5 und des § 38 Absatz 4 des Bundesgleichstellungsgesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) sowie auf Grund des § 6 Absatz 4 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642) verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1 Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes


Artikel 1 ändert mWv. 23. Dezember 2015 GleibWV

(gesamter Text siehe Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung - GleibWV)

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Artikel 2 Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in den Dienststellen und Gremien des Bundes


Artikel 2 ändert mWv. 23. Dezember 2015 GleiStatV

(gesamter Text siehe Gleichstellungsstatistikverordnung - GleiStatV)

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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 23. Dezember 2015 GleibWV GleiStatV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung vom 6. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3374; 2002 I S. 2711) und die Gleichstellungsstatistikverordnung vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2015.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Manuela Schwesig



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