Eingangsformel - Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung (MeMBV)

V. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2340 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.04.2021 BGBl. I S. 833
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 860-5-47 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 137h Absatz 2 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -, der durch Artikel 1 Nummer 66 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1211) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:



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