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Anlage 3 - Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)
A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-210 Beamte
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Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-210 Beamte
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Anlage 3 (zu § 3 Absatz 6)
- 1.
- Örtliche Zuständigkeit
Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion für die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung einschließlich seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebene richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.
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Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständige Stelle | Zuständiges Service-Center |
Bundesverwaltungsamt Außenstelle Hannover Hans Böckler-Allee 16 30173 Hannover Bundesverwaltungsamt Außenstelle Kiel Feldstraße 23 24106 Kiel Bundesverwaltungsamt Außenstelle Düsseldorf Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf | Service-Center Düsseldorf Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46 40470 Düsseldorf Postanschrift: Postfach 30 10 54 40410 Düsseldorf Telefon: 0211 959-0 Telefax: 0211 959-4559 E-Mail: sc-duesseldorf.gzd@zoll.bund.de |
Bundesverwaltungsamt Außenstelle Stuttgart Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Bundesverwaltungsamt Außenstelle Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Bundesverwaltungsamt Außenstelle München Dachauer Straße 128 80637 München Bundesverwaltungsamt Außenstelle Strausberg Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg | Service-Center Stuttgart Hausanschrift: Heilbronner Straße 186 70191 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 52 61 70045 Stuttgart Telefon: 0711 5210-0 Telefax: 0711 5210-1111 E-Mail: sc-stuttgart.gzd@zoll.bund.de |
- Für die Erstattung von Versorgungslasten nach Artikel 25 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge vom 22. Februar 1957 (BGBl. 1957 II S. 701, 702), auch in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes über die Militärseelsorge in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 55-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, ist das Service-Center Düsseldorf zuständig.
- 2.
- Wechsel der Zuständigkeit
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge. - 3.
- Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger
Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung A. v. 25. Oktober 2016 BGBl. I S. 2522 m.W.v. 1. Januar 2016
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Frühere Fassungen von Anlage 3 BeamtVZustAnO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2016 (16.11.2016) | Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung vom 25.10.2016 BGBl. I S. 2522 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 BeamtVZustAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BeamtVZustAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeamtVZustAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (vom 01.01.2016)
... sich die örtliche Zuständigkeit für die Aufgaben nach § 2 aus der Anlage 3 ...
§ 5 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich und die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... einschließlich seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebenen nach Anlage 3 ...
§ 8 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung
... seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebene richtet sich nach Anlage 3 ...
Anlage 1 BeamtVZustAnO (zu § 2) (vom 01.01.2017)
... Bundesministeriums der Verteidigung richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach Anlage 3. 8) Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festsetzung des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BeamtVZustÄndAnO Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
... 5. In Anlage 3 Spalte 2 wird die Angabe „bfd.versorgungduesseldorf@zoll.bund.de" durch die Angabe ...
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