Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung (BeamtVZustAnO)

A. v. 15.12.2015 BGBl. I S. 2358 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-210 Beamte
|

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 6)



1.
Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit der Service-Center der Generalzolldirektion für die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung einschließlich seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebene richtet sich danach, welche Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes zuletzt für die Besoldungsbearbeitung zuständig war.

12
Zuletzt für die Besoldungsbearbeitung
zuständige Stelle
Zuständiges Service-Center
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Hannover
Hans Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Kiel
Feldstraße 23
24106 Kiel
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Düsseldorf
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Service-Center Düsseldorf
Hausanschrift: Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Postanschrift: Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Telefon: 0211 959-0
Telefax: 0211 959-4559
E-Mail: sc-duesseldorf.gzd@zoll.bund.de
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Stuttgart
Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Wiesbaden
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle München
Dachauer Straße 128
80637 München
Bundesverwaltungsamt
Außenstelle Strausberg
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Service-Center Stuttgart
Hausanschrift: Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 52 61
70045 Stuttgart
Telefon: 0711 5210-0
Telefax: 0711 5210-1111
E-Mail: sc-stuttgart.gzd@zoll.bund.de


 
Für die Erstattung von Versorgungslasten nach Artikel 25 des Vertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge vom 22. Februar 1957 (BGBl. 1957 II S. 701, 702), auch in Verbindung mit Artikel 2 des Gesetzes über die Militärseelsorge in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 55-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, ist das Service-Center Düsseldorf zuständig.

2.
Wechsel der Zuständigkeit

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können den Wechsel der Zuständigkeit vom Service-Center Düsseldorf zum Service-Center Stuttgart und umgekehrt beantragen, wenn sie ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben oder dorthin verlegen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn der Festsetzungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Bei mehreren Versorgungsberechtigten bedarf es übereinstimmender Anträge.

3.
Übergangsregelung für am 1. Juli 2013 vorhandene Versorgungsempfänger

Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung West erhalten haben, ist das Service-Center Düsseldorf und für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die bis zum 30. Juni 2013 Versorgung von der Wehrbereichsverwaltung Süd erhalten haben, das Service-Center Stuttgart zuständig.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von Anlage 3 BeamtVZustAnO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016 (16.11.2016)Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
vom 25.10.2016 BGBl. I S. 2522

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 BeamtVZustAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BeamtVZustAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVZustAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (vom 01.01.2016)
... sich die örtliche Zuständigkeit für die Aufgaben nach § 2 aus der Anlage 3 ...
§ 5 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit für den Versorgungsausgleich und die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
... einschließlich seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebenen nach Anlage 3 ...
§ 8 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung
... seines Geschäftsbereichs und deren Hinterbliebene richtet sich nach Anlage 3 ...
Anlage 1 BeamtVZustAnO (zu § 2) (vom 01.01.2017)
... Bundesministeriums der Verteidigung richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach Anlage 3. 8) Die Zuständigkeit für die erstmalige Berechnung und Festsetzung des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BeamtVZustÄndAnO Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
...  5. In Anlage 3 Spalte 2 wird die Angabe „bfd.versorgungduesseldorf@zoll.bund.de" durch die Angabe ...