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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2019 aufgehoben
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§ 5 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes (GArchDVDV)
V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2478 (Nr. 54); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 23.04.2019 BGBl. I S. 517
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2030-8-5-6 Beamte
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Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2030-8-5-6 Beamte
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§ 5 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden drei Leistungstests durchgeführt. Jeweils in einem gesonderten Leistungstest sollen nachgewiesen werden:
- 1.
- Kenntnisse in deutscher Geschichte, insbesondere in der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, und über die Grundlagen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland,
- 2.
- die Fähigkeit zum Erfassen von Inhalten, zur eigenständigen Gedankenführung und zum korrekten sprachlichen Ausdruck,
- 3.
- Konzentrationsfähigkeit und Präzision.
(2) Jeder Leistungstest wird mit Rangpunkten bewertet.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11867/a196324.htm