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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
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§ 10 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes (GArchDVDV)
V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2478 (Nr. 54); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 23.04.2019 BGBl. I S. 517
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2030-8-5-6 Beamte
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Geltung ab 01.10.2015; FNA: 2030-8-5-6 Beamte
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§ 10 Bewertung von Leistungen
§ 10 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Leistungen werden wie folgt mit Rangpunkten bewertet:
Rangpunkte | Note | Notendefinition | |
1 | 2 | 3 | |
1 | 15 bis 14 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht |
2 | 13 bis 11 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
3 | 10 bis 8 | befriedigend | eine Leistung, die den Anforderungen entspricht |
4 | 7 bis 5 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
5 | 4 bis 2 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vor- handen sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
6 | 1 bis 0 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in abseh- barer Zeit nicht be- hoben werden können |
(2) Durchschnittsrangpunktzahlen werden auf zwei Nachkommastellen ohne Rundung berechnet.
(3) Für das Ergebnis der Laufbahnprüfung wird zusätzlich eine Gesamtnote vergeben.
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Zitierungen von § 10 GArchDVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 GArchDVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GArchDVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 GArchDVDV Gesamtnote, Bestehen der Laufbahnprüfung
... abschließenden Rangpunktzahl soweit erforderlich die entsprechenden Rangpunkte nach § 10 zuzuweisen. (3) Ist die abschließende Rangpunktzahl höher als 5, wird sie ...
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