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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2019 aufgehoben
Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)
A. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2486 (Nr. 54); aufgehoben gemäß B. v. 24.10.2019 BGBl. I S. 1544
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-11-48-16 Beamte
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Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-11-48-16 Beamte
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I.
Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Generalzolldirektion,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
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- der Leiterin oder dem Leiter des Informationstechnikzentrums Bund,
- c)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13g
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- -
- den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
- -
- den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter
II.
II. ändert mWv. 1. Januar 2016 BFVwErnuEntlAnO
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung vom 12. August 2009 (BGBl. I S. 2863) außer Kraft.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Schäuble
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