Nach Artikel
1 der
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom
23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Generalzolldirektion,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
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- der Leiterin oder dem Leiter des Informationstechnikzentrums Bund,
- c)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13g
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- -
- den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
- -
- den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter
jeweils für ihren Geschäftsbereich.