Zitierungen von § 20a FlRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20a FlRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025)
... registertonnen (BRT) für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 1.722 6 Genehmigung zur Führung einer anderen ... als 10.000 BRT und für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 12.282 7 Genehmigung zur Führung einer anderen ... 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 1.002 8 Genehmigung zur Führung einer anderen ... als 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 6.282 9 Bescheinigung über die Erledigung der ... zum Führen einer anderen Nationalflagge § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 59 10 Eintragung in das internationale ... ohne Änderung des Zeitraums § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 252 12 Erteilung einer Bescheinigung für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Flaggenrechtsverordnung und der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
V. v. 28.12.2012 BGBl. I S. 3003
Artikel 1 FlRVuaÄndV Änderung der Flaggenrechtsverordnung
... 1 Buchstabe a sind glaubhaft zu machen." 11. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a (1) Für den Nachweis nach § 7 ... 11. Nach § 20 wird folgender § 20a eingefügt: „§ 20a (1) Für den Nachweis nach § 7 Absatz 2 Satz 4 des Flaggenrechtsgesetzes sind ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Artikel 1 2. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... (BRT) für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 1.722 6 Genehmigung zur Führung einer anderen ... als 10.000 BRT und für mehr als ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 12.282 7 Genehmigung zur Führung einer anderen ... 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 1.002 8 Genehmigung zur Führung einer anderen ... als 10.000 BRT für höchstens ein Jahr § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 6.282 9 Bescheinigung über die Erledigung der ... zum Führen einer anderen Nationalflagge § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 59 10 Eintragung in das internationale  ... ohne Änderung des Zeitraums § 7 FlaggRG, §§ 20, 20a FlRV 252 12 Erteilung einer Bescheinigung für  ...


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