interne Verweise§ 3 FKAustG Pflichten der Finanzinstitute (vom 06.12.2024) ... der Vorgaben nach den §§ 9, 10 Absatz 2, nach § 14 Absatz 2 und 4, § 16 Absatz 3 und 4 , § 17 Absatz 2, den §§ 18 und 22 in Bezug auf einen Meldezeitraum angewandt ... 9, § 13 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 4, § 14 Absatz 3 bis 5, den §§ 15, 16 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 3 und 4 , nach § 17 Absatz 1 und 2, § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, den ... 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2, § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten Informationen und den jeweiligen Zeitpunkt einer Meldung. Die ...
§ 8 FKAustG Allgemeine Meldepflichten (vom 06.12.2024) ... nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den §§ 13, 14 bis 17 eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die meldepflichtige Personen ...
§ 9 FKAustG Allgemeine Sorgfaltspflichten ... es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß den §§ 9 bis 18 als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen ...
§ 19 FKAustG Begriffsbestimmungen ... einzieht, c) der Organismus für gemeinsame Anlagen die in den §§ 9 bis 18 aufgeführten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchführt und ... meldepflichtigen Personen beherrscht wird, ist oder sind, sofern es nach den in den §§ 9 bis 18 beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert ...
§ 28 FKAustG Bußgeldvorschriften (vom 06.12.2024) ... entgegen a) § 3a Absatz 3 oder b) § 13 Absatz 2a Satz 4 oder § 16 Absatz 2a Satz 4 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht rechtzeitig bestätigt, 10. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 2 oder § 16 Absatz 2a Satz 2 nicht sicherstellt, dass kein Geld von dem Konto abverfügt werden kann, 11. ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abschließt, 12. entgegen § 16 Absatz 2 ein Überprüfungsverfahren nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 37 JStG 2024 Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ... der Vorgaben nach den §§ 9, 10 Absatz 2, nach § 14 Absatz 2 und 4, § 16 Absatz 3 und 4 , § 17 Absatz 2, den §§ 18 und 22 in Bezug auf einen Meldezeitraum angewandt ... 9, § 13 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 4, § 14 Absatz 3 bis 5, den §§ 15, 16 Absatz 2, 2a Satz 1 bis 3, Absatz 3 und 4 , nach § 17 Absatz 1 und 2, § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, den ... 8 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 4 Satz 2, § 13 Absatz 2a Satz 4 und § 16 Absatz 2a Satz 4 gemeldeten Informationen und den jeweiligen Zeitpunkt einer Meldung. Die ... so hat es die Überprüfung bis zum 31. Dezember 2025 nachzuholen." 11. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „ein ... a) § 3a Absatz 3 oder b) § 13 Absatz 2a Satz 4 oder § 16 Absatz 2a Satz 4 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... oder nicht rechtzeitig bestätigt, 10. entgegen § 13 Absatz 2a Satz 2 oder § 16 Absatz 2a Satz 2 nicht sicherstellt, dass kein Geld von dem Konto abverfügt werden kann, 11. ... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abschließt, 12. entgegen § 16 Absatz 2 ein Überprüfungsverfahren nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...
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