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Zitierungen von § 28 FKAustG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 FKAustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKAustG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Finanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 64 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 5 FVG Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (vom 22.06.2024)
... auszutauschenden Informationen und die Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 28 des vorgenannten Gesetzes; 5c. die Einstellung von Informationen zu ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531
Artikel 3 FKAustGEG Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... auszutauschenden Informationen und die Durchführung von Bußgeldverfahren nach § 28 des vorgenannten ...
Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2056
Artikel 7 StAbwGEG Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... des Kontoinhabers zur Verfügung stehenden Angaben mitteilen." 5. § 28 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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