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Artikel 1 - Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAustGEG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FKAustGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKAustGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel FKAustGEG *)
... Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- * Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11878/a196500.htm