interne Verweise§ 69n FGG ... Interessen des Betroffenen an dem Ausschluß der Übermittlung überwiegen. § 69k Abs. 3 und 4 gilt ...
§ 69o FGG ... zum Gerichtsverfassungsgesetz. Betreffen Mitteilungen nach den §§ 69k oder 69n eine andere Person als den Betroffenen, so gilt auch § 21 des ...
§ 70n FGG ... Mitteilungen gelten die §§ 69k , 69n und 69o entsprechend. Die Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 70i Abs. 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
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