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Zitierungen von § 86 FGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 99 FGG
... sind auf die Auseinandersetzung über das Gesamtgut die Vorschriften der §§ 86 bis 98 entsprechend anzuwenden. (2) Für die Auseinandersetzung ist, falls ein ...
§ 193 FGG
... sind, sowie die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen in den Fällen der §§ 86 , 99 an Stelle der Gerichte oder neben diesen die Notare die Auseinandersetzung zu vermitteln ...
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