Zitierungen von § 86 FGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 86 FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 99 FGG
... sind auf die Auseinandersetzung über das Gesamtgut die Vorschriften der §§ 86 bis 98 entsprechend anzuwenden. (2) Für die Auseinandersetzung ist, falls ein ...
§ 193 FGG
... sind, sowie die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen in den Fällen der §§ 86 , 99 an Stelle der Gerichte oder neben diesen die Notare die Auseinandersetzung zu vermitteln ...


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