Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (SGBXIIuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes


Artikel 7 ändert mWv. 1. Januar 2016 25. BAföGÄndG Artikel 6

Artikel 6 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2475) wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b und c, Nummer 27 Buchstabe c und Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b treten am 1. Januar 2016 in Kraft."

2.
In Absatz 5 werden die Wörter „Nummer 5 Buchstabe b und c" und die Wörter „, Nummer 4 Buchstabe b" gestrichen.



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