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§ 7
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§ 7 - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)
V. v. 21.06.1979
BGBl. I S. 676
; aufgehoben durch
Artikel 4
V. v. 01.11.2006
BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.04.1980; FNA: 752-1-9
Elektrizität und Gas
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§ 7 AVBGasV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 AVBGasV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
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,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 AVBGasV Gegenstand der Verordnung
... anzuschließen und zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben, sind in den §§ 2
bis
34 dieser Verordnung geregelt. Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrages. (2) ...
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