Die Bundestarifordnung Gas vom 10. Februar 1959 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 721-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert:
- 1.
- in § 3 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort "Megakalorie" durch das Wort "Kilowattstunde" ersetzt.
- 2.
- in § 6 werden die Worte "Kilokalorien je Stunde" durch das Wort "Kilowatt" ersetzt