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Berichtigung der Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung (DBSchichtZulErhVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Deutsche-Bahn-Schichtzulagenerhöhungsverordnung vom 11. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2337) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 Absatz 1 ist die Angabe „61,68 Euro" durch die Angabe „61,86 Euro" zu ersetzen.
In § 1 Absatz 1 ist die Angabe „61,68 Euro" durch die Angabe „61,86 Euro" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Brigitte Zotz
Im Auftrag Brigitte Zotz
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