Artikel 1 - Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (8. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 GGVSee mWv. 16. Februar 2016 § 27

(gesamter Text siehe Gefahrgutverordnung See - GGVSee)

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Zitierungen von Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 8. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 8. GGRVÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Artikel 1 § 27, Artikel 2 und Artikel 4 treten am Tag nach der Verkündung in ...


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