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Artikel 3 - Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (8. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Neubekanntmachung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der vom 16. Februar 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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Zitierungen von Artikel 3 Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 8. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
B. v. 18.02.2016 BGBl. I S. 275
Bekanntmachung GGAVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182) wird nachstehend der Wortlaut der ...