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Artikel 3 - Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (8. GGRVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung in der vom 16. Februar 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 3 Achte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 8. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
8. GGRVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
B. v. 18.02.2016 BGBl. I S. 275
Bekanntmachung GGAVNB
... Grund des Artikels 3 der Verordnung vom 9. Februar 2016 (BGBl. I S. 182) wird nachstehend der Wortlaut der ...
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