§ 12 TextilKennzG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 1 ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitstellt, 2. entgegen § 4 Absatz 3 ... § 4 Absatz 1 ein Textilerzeugnis auf dem Markt bereitstellt, 2. entgegen § 4 Absatz 3 die dort genannte Etikettierung oder Kennzeichnung nicht, nicht richtig, nicht ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, 3. entgegen § 4 Absatz 4 die dort genannte Etikettierung oder Kennzeichnung nicht sicherstellt, 4. ...