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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2016 JVKostG § 14, § 16a (neu), Anlage

Das Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 16 folgende Angabe eingefügt:

„§ 16a Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes".

2.
In § 14 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Verurteilten" die Wörter „sowie im Schlichtungsverfahren nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes" eingefügt.

3.
Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:

„§ 16a Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes

Die Gebühr 1220 des Kostenverzeichnisses schuldet nur das Luftfahrtunternehmen."

4.
Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
Die Anmerkung zu Nummer 1220 wird wie folgt gefasst:

„Die Gebühr entsteht nicht, wenn dem Fluggast die Gebühr 1222 auferlegt oder das Schlichtungsbegehren dem Luftfahrtunternehmen nicht zugeleitet wird."

b)
Nach Nummer 1220 werden die folgenden Nummern 1221 und 1222 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühren-
betrag
„1221Das Luftfahrtunternehmen
erkennt die Forderung des
Fluggastes innerhalb von
vier Wochen ab Zuleitung
des Schlichtungsbegehrens
an und die Durchführung
des Schlichtungsverfahrens
wird entbehrlich:
Die Gebühr 1220 ermäßigt
sich auf
75,00 €
1222Auferlegung einer Gebühr nach
§ 57a Abs. 3 LuftVG
30,00 €".


 
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VSBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 123 2. BRBG Folgeänderungen
... Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden die ...