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Artikel 10 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2016 StromGVV § 2

In § 2 Absatz 3 Satz 6 Nummer 3 der Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist, werden die Wörter „anzurufen und die Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle" durch die Wörter „anzurufen, die Anschrift und die Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle, die Verpflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 VSBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 9 MsbGEG Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
... Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden die ...