Artikel 14 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)

Artikel 14 Aufhebung der Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2017 KASchlichtV

Die Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung vom 16. Juli 2013 (BGBl. I S. 2479), die durch Artikel 345 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 VSBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 VSBGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Verkündung in Kraft. Artikel 1 §§ 36 und 37, Artikel 7 Nummer 1 und Artikel 14 treten am 1. Februar 2017 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. April 2016 in ...


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