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Schlussformel - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039 (Nr. 9)
Geltung ab 01.04.2016, abweichend siehe Artikel 24; FNA: 302-8/1 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger
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Geltung ab 01.04.2016, abweichend siehe Artikel 24; FNA: 302-8/1 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
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