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Artikel 5 - Verordnung zur Datenübermittlung im Seeverkehr sowie zur Änderung weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (See-DatenÜbermittDVEV k.a.Abk.)
Artikel 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. März 2016.
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