Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsausbildung in der Landwirtschaft (2. LwAusbVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 25.02.2016 BGBl. I S. 338 (Nr. 10); Geltung ab 29.05.2014
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 29. Mai 2014 2. LwAusbVÄndV Artikel 7, MolkMeistPrV § 7

Die Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsausbildung in der Landwirtschaft *) vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 7 Nummer 7 Buchstabe a ist im Änderungsbefehl die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" zu ersetzen.


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*)
Anm. d. Red.: Die zu berichtigende Verordnung hat den Namen: "Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft".

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Andreas Heym



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