Tools:
Update via:
Artikel 4 - Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (EZigJuSchG k.a.Abk.)
Artikel 4 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. März 2016.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11952/a197302.htm