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Änderung § 8 LSV vom 14.06.2017

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 7 LSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.06.2017 geltenden Fassung
§ 8 LSV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1520
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 7 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 8 Übergangsregelung


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen worden sind, sind von den Anforderungen nach § 4 ausgenommen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)