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Art. 2
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Artikel 2 - Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016
BGBl. I S. 518
(
Nr. 14
); Geltung ab 17.06.2016, abweichend siehe
Artikel 12
11 Änderungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 15 Vorschriften zitiert
Artikel 1
←
→
Artikel 3
Artikel 2 Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Artikel 2 wird in
1 Vorschrift zitiert
und ändert mWv. 17. Juni 2016
APAEinrG
mWv. 6. April 2016
(gesamter Text siehe
Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
)
Artikel 1
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Artikel 3
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Zitierungen von
Artikel 2 APAReG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 APAReG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
APAReG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 12 APAReG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 17. Juni 2016 in Kraft. (2) In Artikel
2
treten die §§ 5 und 6 am Tag nach der Verkündung in ...
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