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Artikel 12 - Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)

Artikel 12 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 17. Juni 2016 in Kraft.

(2) In Artikel 2 treten die §§ 5 und 6 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. April 2016.

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