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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (DesignGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2016 GebrMG § 25a, § 25b (neu), mWv. 1. Oktober 2016 § 17
Das Gebrauchsmustergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
abweichendes Inkrafttreten am 01.10.2016
- 1.
- § 17 Absatz 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Der Beschluss ist zu begründen und den Beteiligten von Amts wegen in Abschrift zuzustellen; eine Beglaubigung der Abschrift ist nicht erforderlich. Ausfertigungen werden nur auf Antrag eines Beteiligten und nur in Papierform erteilt."
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 2.
- In § 25a Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „ist" die Wörter „und soweit nicht die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 15) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist" eingefügt.
- 3.
- Nach § 25a wird folgender § 25b eingefügt:
„§ 25b
Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen."
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 DesignGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DesignGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 DesignGuaÄndG Inkrafttreten
... Artikel 2 Nummer 3 und 4, Artikel 3 Nummer 1, Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 10 und 13, Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe b, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter ...
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