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Artikel 14 - Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (DesignGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 14 Folgeänderungen


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2016 BioMatHintV § 3, ErstrG § 10, DesignV § 4, § 15, § 21, § 22

(1) In § 3 Absatz 2 der Biomaterial-Hinterlegungsverordnung vom 24. Januar 2005 (BGBl. I S. 151) wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 Nr. 1" durch die Wörter „§ 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" ersetzt.

(2) In § 10 Absatz 3 des Erstreckungsgesetzes vom 23. April 1992 (BGBl. I S. 938), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „§ 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2" ersetzt.

(3) Die Designverordnung vom 2. Januar 2014 (BGBl. I S. 18) wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 1 des Designgesetzes" durch die Wörter „§ 16 Absatz 3 Satz 1 des Designgesetzes" ersetzt.

2.
In § 15 Absatz 1 Nummer 6 werden die Wörter „§ 16 Absatz 4 Satz 2 des Designgesetzes" durch die Wörter „§ 16 Absatz 3 Satz 2 des Designgesetzes" ersetzt.

3.
§ 21 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Absatz 2 Satz 1" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt.

4.
§ 22 Absatz 4 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 DesignGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 17 AnwBerRÄndG Änderung der Designverordnung
... 6 Absatz 4 der Designverordnung vom 2. Januar 2014 (BGBl. I S. 18), die durch Artikel 14 Absatz 3 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 werden die ...