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§ 3 - Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte (KaffeeV k.a.Abk.)

§ 3 Verkehrsverbote



1Gewerbsmäßig dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden

1.
Lebensmittel, die mit einer in der Anlage aufgeführten Bezeichnung versehen sind, ohne der betreffenden Begriffsbestimmung zu entsprechen,

2.
Röstkaffee, der mehr als zwei Gramm kaffeefremde Bestandteile in einem Kilogramm enthält, wenn er nicht als unverlesener Kaffee oder Ausschusskaffee kenntlich gemacht ist,

3.
Kaffee-Extrakte und Zichorien-Extrakte, die entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 mit der Angabe "konzentriert" versehen sind.

2Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 bleiben der Gehalt an zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen in Röstkaffee und der Gehalt an Kandiermitteln in kandiertem Kaffee bei der Anwendung dieser Vorschrift unberücksichtigt.



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Frühere Fassungen von § 3 Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.07.2017Artikel 6 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
vom 05.07.2017 BGBl. I S. 2272

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KaffeeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KaffeeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KaffeeV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (vom 07.03.2006)
... 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer entgegen § 3 Satz 1 Lebensmittel in den Verkehr bringt. (2) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Artikel 6 LMIDVEV Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte
... im gleichen Sichtfeld wie die Bezeichnung des Lebensmittels anzubringen." 2. In § 3 Satz 2 wird das Wort „Zusatzstoffen" durch das Wort „Lebensmittelzusatzstoffen" ...