Artikel 2 - Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (20. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.04.2016 BGBl. I S. 622 (Nr. 16); Geltung ab 15.04.2016
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Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 15. April 2016 FinDABefugV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 8. Januar 1973 (BGBl. I S. 17), die durch Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 2) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. April 2016.



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