Tools:
Update via:
Zitierungen von § 38 SektVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 SektVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SektVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 56 SektVO Unterrichtung der Bewerber oder Bieter
... der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern. (3) § 38 Absatz 6 gilt ...
§ 61 SektVO Veröffentlichung, Transparenz (vom 24.08.2023)
... Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a erstellt. (4) § 38 Absatz 6 gilt ...
§ 66 SektVO Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms (vom 24.08.2023)
... sind 1. § 10a nicht anzuwenden und 2. die §§ 21, 35, 36, 37, 38 , 39, 40 und 61 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter ...
Zitat in folgenden Normen
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 167
§ 8 SaubFahrzeugBeschG Dokumentationspflichten
... in denjenigen Vergabebekanntmachungen nach § 39 Absatz 1 der Vergabeverordnung und nach § 38 Absatz 1 der Sektorenverordnung , die ab dem 2. August 2021 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union ... im Sinne von § 3 Nummer 2, auf welche § 39 Absatz 1 der Vergabeverordnung und § 38 Absatz 1 der Sektorenverordnung keine Anwendung finden, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Ferner sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Artikel 2 VgRFoAV Änderung der Sektorenverordnung
... der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a." 9. § 38 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Union" ... 1. § 10a nicht anzuwenden und 2. die §§ 21, 35, 36, 37, 38 , 39, 40 und 61 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11986/v197810.htm