Tools:
Update via:
Änderung Anlage 5 VergStatVO vom 02.04.2020
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 5 VgOptG am 2. April 2020 und Änderungshistorie der VergStatVOHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 5 VergStatVO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung | Anlage 5 VergStatVO n.F. (neue Fassung) in der am 02.04.2020 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 5 (zu § 3 Absatz 5) Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind | (Text neue Fassung)Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5) Konzession durch einen Konzessionsgeber |
lfd. Nr. | Bezeichnung lt. Anhang XXII zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung 1 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name und Adressen Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des Konzessions- gebers bzw. der Dienststelle/Vergabestelle. 2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name und Adressen E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht perso- nenbezogenen E-Mail-Adresse des Kon- zessionsgebers. 3 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.2) CPV-Code Hauptteil CPV-Code Zusatzteil | CPV = Common Procurement Vocabulary- Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge) 4 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.3) Art des Auftrags ◯ Bauauftrag ◯ Dienstleistung | 5 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers ◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilun- gen ◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene ◯ Regional- oder Kommunalbehörde ◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene ◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts ◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organi- sation ◯ anderer öffentlicher Auftraggeber | Bei Veröffentlichung der Bekanntmachung durch einen Konzessionsgeber gem. § 101 Abs. 1 Nummer 1 GWB (öffentlicher Auf- traggeber, der eine Konzession vergibt). 6 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose ◯ ja ◯ nein | 7 | Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert | 8 | Abschnitt II: Gegenstand II.2) Beschreibung II.2.5) Zuschlagskriterien | Die Angaben zu den Zuschlagskriterien umfassen auch Angaben zu qualitativen, umweltbezogenen oder sozialen Kriterien im Sinne von § 152 Abs. 3 GWB und § 31 KonzVgV. 9 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart ◯ Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Kon- zessionsbekanntmachung ◯ Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung | 10 | Abschnitt IV: Verfahren IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl. | 11 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.1) Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe (TT/MM/JJJJ) | 12 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote | 13 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU | Anzahl der eingegangenen Angebote von kleinen oder mittleren Unternehmen ge- mäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinst- unternehmen sowie der kleinen und mitt- leren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). 14 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten | 15 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote | 16 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.3) Name und Anschrift des Konzessionärs Der Konzessionär ist ein KMU ◯ ja ◯ nein | Konzessionär = Konzessionsnehmer 17 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession V.2) Vergabe einer Konzession V.2.3) Name und Anschrift des Konzessionärs Land | Staat, in dem der Konzessionsnehmer sei- nen Sitz hat. 18 | Anhang D4 - Konzession Begründung der Konzessionsvergabe ohne vorherige Konzes- sionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S) | Begründung der Konzessionsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung (Num- mer 8 'Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Konzessionsbe- kanntmachung') entsprechend der in An- hang D4 aufgeführten Fallgruppen. | Abschnitt 1 Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden Abschnitt 2 Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11988/al88458-0.htm