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Änderung Anlage 5 VergStatVO vom 02.04.2020

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Anlage 5 VergStatVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung
Anlage 5 VergStatVO n.F. (neue Fassung)
in der am 02.04.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 5) Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind


(Text neue Fassung)

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5) Konzession durch einen Konzessionsgeber


vorherige Änderung


lfd.
Nr. | Bezeichnung lt. Anhang XXII
zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung

1 |
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des Konzessions-
gebers bzw. der Dienststelle/Vergabestelle.

2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht perso-
nenbezogenen E-Mail-Adresse des Kon-
zessionsgebers.

3 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
CPV-Code Zusatzteil | CPV = Common Procurement Vocabulary-
Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge)

4 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.3) Art des Auftrags
◯ Bauauftrag
◯ Dienstleistung |

5 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche
Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilun-
gen
◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
◯ Regional- oder Kommunalbehörde
◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts
◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organi-
sation
◯ anderer öffentlicher Auftraggeber | Bei Veröffentlichung der Bekanntmachung
durch einen Konzessionsgeber gem. § 101
Abs.
1 Nummer 1 GWB (öffentlicher Auf-
traggeber, der eine Konzession vergibt).

6 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose
◯ ja ◯ nein |

7 | Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert |

8 | Abschnitt II: Gegenstand
II.2) Beschreibung
II.2.5) Zuschlagskriterien | Die Angaben zu den Zuschlagskriterien
umfassen auch Angaben zu qualitativen,
umweltbezogenen oder sozialen Kriterien
im Sinne von § 152 Abs. 3 GWB und
§ 31 KonzVgV.

9 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
◯ Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Kon-
zessionsbekanntmachung
◯ Vergabeverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung |

10 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl. |

11 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.1) Tag der Entscheidung über
die Konzessionsvergabe
(TT/MM/JJJJ) |

12 | Abschnitt V:
Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote |


13 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU | Anzahl der eingegangenen Angebote von
kleinen oder mittleren Unternehmen ge-
mäß der Definition in der Empfehlung
2003/361/EC der Kommission vom 6. Mai
2003 betreffend die Definition der Kleinst-
unternehmen sowie der kleinen und mitt-
leren Unternehmen (ABl. L 124 vom
20.5.2003, S. 36).


14 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen
EU-Mitgliedstaaten |


15 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote |


16 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.3) Name und Anschrift des Konzessionärs
Der Konzessionär ist ein KMU
◯ ja ◯ nein | Konzessionär = Konzessionsnehmer

17 | Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
V.2) Vergabe einer Konzession
V.2.3) Name und Anschrift des Konzessionärs
Land | Staat, in dem
der Konzessionsnehmer sei-
nen Sitz hat.

18 | Anhang D4 - Konzession
Begründung
der Konzessionsvergabe ohne vorherige Konzes-
sionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
(ABl. S) | Begründung der Konzessionsvergabe
ohne vorherige Bekanntmachung (Num-
mer 8 'Vergabeverfahren ohne vorherige
Veröffentlichung einer Konzessionsbe-
kanntmachung') entsprechend der in An-
hang D4 aufgeführten Fallgruppen.




Abschnitt 1 Daten, die durch Konzessionsgeber nach Vergabe einer Konzession im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 694)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 695)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 696)


Abschnitt 2 Merkmale, die ausschließlich
der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 696)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 697)