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Änderung Anlage 7 VergStatVO vom 02.04.2020

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Anlage 7 VergStatVO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung
Anlage 7 VergStatVO n.F. (neue Fassung)
in der am 02.04.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 7 (zu § 3 Absatz 7) Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Auftrages an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind


(Text neue Fassung)

Anlage 7 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber


vorherige Änderung


lfd.
Nr. | Bezeichnung lt. Anhang XV
zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung

1 |
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name, Adressen
und Kontaktstelle(n)
Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des Auftraggebers
bzw.
der Dienststelle/Vergabestelle.

2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht perso-
nenbezogenen E-Mail-Adresse des öffent-
lichen Auftraggebers
oder des Sektoren-
auftraggebers.

3 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.2) Art des
öffentlichen Auftraggebers
◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche
Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilun-
gen
◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
◯ Regional- oder Kommunalbehörde
◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts
◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organi-
sation
◯ Sonstige |

4 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
◯ Bauauftrag
◯ Lieferauftrag
◯ Dienstleistungen |

5 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung
☐ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmen-
vereinbarung | Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen
werden einmal statistisch erfasst. Einzel-
abrufe aus Rahmenvereinbarungen wer-
den nicht gesondert statistisch erfasst.

6 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Hauptgegenstand | CPV = Common Procurement Vocabulary-
Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für
öffentliche Aufträge)

7 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert
(ohne MwSt.)
Wert |

8 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
◯ Nicht offen
◯ Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
◯ Wettbewerblicher Dialog
◯ Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
◯ Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
◯ Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung | - nicht offenes Verfahren gem. § 11
VSVgV
- Wettbewerblicher Dialog gem. § 13
VSVgV
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahme-
wettbewerb gem. § 11 VSVgV
- Verhandlungsverfahren ohne Teilnah-
mewettbewerb gem. § 12 VSVgV

9 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien
◯ Niedrigster Preis
◯ das wirtschaftlich günstigste Angebot
Kriterien | Die Angaben zu Name und Gewichtung
der Kriterien zur Ermittlung des wirtschaft-
lich günstigsten Angebotes umfassen
auch Aspekte
im Sinne von § 34 Absatz 3
der VSVgV wie zum Beispiel Qualität,
Lebenszykluskosten oder Umwelteigen-
schaften.


10 | Abschnitt IV: Verfahren
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl. |


11 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr. |


12 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung (TT/MM/JJJJ) |


13 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl
der eingegangenen Angebote |

14 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.2) Angaben zu den Angeboten
Anzahl
der elektronisch eingegangenen Angebote |

15 | Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen
Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Land | Staat, in dem das Unternehmen, auf des-
sen Angebot der Zuschlag erteilt wurde,
seinen Sitz hat.


16 | Anhang D3 - Verteidigung und Sicherheit
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbe-
kanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) | Begründung der Wahl des Verhandlungs-
verfahren ohne Auftragsbekanntmachung
gem. § 12 VSVgV (Nummer 9 'Verhand-
lungsverfahren ohne Auftragsbekanntma-
chung') entsprechend der in Anhang D3
aufgeführten Fallgruppen.




Abschnitt 1 Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 702)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 703)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 704)


Abschnitt 2 Merkmale, die ausschließlich
der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen

Datenformular (BGBl. 2020 I S. 704)


Datenformular (BGBl. 2020 I S. 705)