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Änderung Anlage 7 VergStatVO vom 02.04.2020
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Anlage 7 VergStatVO a.F. (alte Fassung) in der vor dem 02.04.2020 geltenden Fassung | Anlage 7 VergStatVO n.F. (neue Fassung) in der am 02.04.2020 geltenden Fassung durch Artikel 5 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674 |
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(Text alte Fassung) Anlage 7 (zu § 3 Absatz 7) Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Auftrages an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu übermitteln sind | (Text neue Fassung)Anlage 7 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber |
lfd. Nr. | Bezeichnung lt. Anhang XV zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 | Bemerkung 1 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Postleitzahl | Postleitzahl des Sitzes des Auftraggebers bzw. der Dienststelle/Vergabestelle. 2 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) E-Mail | Angabe einer funktionalen, nicht perso- nenbezogenen E-Mail-Adresse des öffent- lichen Auftraggebers oder des Sektoren- auftraggebers. 3 | Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers ◯ Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilun- gen ◯ Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene ◯ Regional- oder Kommunalbehörde ◯ Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene ◯ Einrichtung des öffentlichen Rechts ◯ Europäische Institution/Agentur oder internationale Organi- sation ◯ Sonstige | 4 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung ◯ Bauauftrag ◯ Lieferauftrag ◯ Dienstleistungen | 5 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung ☐ Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmen- vereinbarung | Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen werden einmal statistisch erfasst. Einzel- abrufe aus Rahmenvereinbarungen wer- den nicht gesondert statistisch erfasst. 6 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand | CPV = Common Procurement Vocabulary- Nomenklatur (gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge) 7 | Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert (ohne MwSt.) Wert | 8 | Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart ◯ Nicht offen ◯ Beschleunigtes nicht offenes Verfahren ◯ Wettbewerblicher Dialog ◯ Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung ◯ Beschleunigtes Verhandlungsverfahren ◯ Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung | - nicht offenes Verfahren gem. § 11 VSVgV - Wettbewerblicher Dialog gem. § 13 VSVgV - Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb gem. § 11 VSVgV - Verhandlungsverfahren ohne Teilnah- mewettbewerb gem. § 12 VSVgV 9 | Abschnitt IV: Verfahren IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien ◯ Niedrigster Preis ◯ das wirtschaftlich günstigste Angebot Kriterien | Die Angaben zu Name und Gewichtung der Kriterien zur Ermittlung des wirtschaft- lich günstigsten Angebotes umfassen auch Aspekte im Sinne von § 34 Absatz 3 der VSVgV wie zum Beispiel Qualität, Lebenszykluskosten oder Umwelteigen- schaften. 10 | Abschnitt IV: Verfahren IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl. | 11 | Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr. | 12 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung (TT/MM/JJJJ) | 13 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote | 14 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote | 15 | Abschnitt V: Auftragsvergabe V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Land | Staat, in dem das Unternehmen, auf des- sen Angebot der Zuschlag erteilt wurde, seinen Sitz hat. 16 | Anhang D3 - Verteidigung und Sicherheit Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbe- kanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) | Begründung der Wahl des Verhandlungs- verfahren ohne Auftragsbekanntmachung gem. § 12 VSVgV (Nummer 9 'Verhand- lungsverfahren ohne Auftragsbekanntma- chung') entsprechend der in Anhang D3 aufgeführten Fallgruppen. | Abschnitt 1 Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden Abschnitt 2 Merkmale, die ausschließlich der technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen |
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