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Zitierungen von § 21 ZKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 ZKG Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
... jeder weitere Inhaber der betroffenen Zahlungskonten eine den Anforderungen des § 21 entsprechende Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe erteilt ...
§ 22 ZKG Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
... mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 nicht mehr zu akzeptieren, wenn der übertragende Zahlungsdienstleister ... mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 nicht mehr auszuführen, 5. einen auf dem Zahlungskonto des ... positiven Saldo zu dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 auf das beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführte oder ... des Verbrauchers zu dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 zu ...
§ 23 ZKG Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
... mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 nicht mehr zu akzeptieren, wenn er keinen Mechanismus für die automatische ... mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 nicht mehr auszuführen, 4. den auf dem Zahlungskonto des ... positiven Saldo zu dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 auf das beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführte oder ... Gesetzbuchs zu dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 zu schließen, wenn die Schritte nach den Nummern 1, 2 und 4 vollzogen ... nicht vor dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 4 ...
§ 24 ZKG Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
... sie mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 5 auszuführen, 2. die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um ... sie mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung hierzu bestimmten Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 5 zu akzeptieren, 3. den in der Ermächtigung genannten Zahlern, ... sowie das in der Ermächtigung hierzu bestimmte Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 5, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind, mitzuteilen und ... sowie das in der Ermächtigung hierzu bestimmte Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 5, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind, enthalten. ... (3) Liegt ein in der Ermächtigung bestimmtes Datum gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 5 nicht mindestens sechs Geschäftstage nach dem Erhalt der Listen und ...
§ 53 ZKG Bußgeldvorschriften (vom 15.12.2023)
... Absatz 1 Satz 1 Kontenwechselhilfe nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, 8. entgegen § 21 Absatz 1 Satz 3 oder § 27 Absatz 2 ein Formular nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
Anlage 1 ZKG (zu § 21 Absatz 3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
 
Zitat in folgenden Normen

Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
§ 29b PrüfbV Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz (vom 18.06.2016)
... Zahlungskontengesetzes, 2. der Kontenwechselhilfe gemäß den §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes, 3. der Erleichterung grenzüberschreitender ...

Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV)
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3648; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 16d ZahlPrüfbV Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten nach dem Zahlungskontengesetz (vom 20.12.2018)
... Zahlungskontengesetzes, 2. der Kontenwechselhilfe gemäß den §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes, 3. der Erleichterung grenzüberschreitender ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 9 ZKRLUG Inkrafttreten (vom 14.07.2018)
... am 14. Juli 2018 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 20 bis 29 des Zahlungskontengesetzes am 18. September 2016 in Kraft. (3) In ...
Anlage 1 ZKRLUG (zu § 21 Absatz 3) Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe *)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 5 ZKRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... Zahlungskontengesetzes, 2. der Kontenwechselhilfe gemäß den §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes, 3. der Erleichterung grenzüberschreitender ...
Artikel 6 ZKRLUG Änderung der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
... Zahlungskontengesetzes, 2. der Kontenwechselhilfe gemäß den §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes, 3. der Erleichterung grenzüberschreitender ...