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Zitierungen von § 47 ZKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ZKG Begriffsbestimmungen (vom 15.12.2023)
... sind, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach § 47 Absatz 1 veröffentlicht worden ist. (7) Standardisierte Zahlungskontenterminologie ist die ...
§ 9 ZKG Form und Gestaltung der Entgeltinformation
... 2 und 3, wenn sie das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 47 Absatz 2 für Entgeltinformationen veröffentlichte Muster ...
§ 13 ZKG Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
... 2 und 3, wenn sie das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 47 Absatz 2 für Entgeltaufstellungen veröffentlichte Muster ...
§ 14 ZKG Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
... 1 Nummer 5, wenn sie das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 47 Absatz 2 für dieses Glossar veröffentlichte Muster ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 26 ZuFinG Änderung des Zahlungskontengesetzes
... sind, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach § 47 Absatz 1 veröffentlicht worden ist." 3. § 16 wird wie folgt gefasst: ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
V. v. 16.07.2018 BGBl. I S. 1182; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
§ 3 VglWebV Anforderungen an Vergleichskriterien
... wenn er die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 47 Absatz 1 des Zahlungskontengesetzes veröffentlichte Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste ...
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