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Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 53 ZKG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZKG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 26 ZuFinG Änderung des Zahlungskontengesetzes
... die Wörter „oder elektronisch" eingefügt. 9.
§ 53
wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
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