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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 25 Euro (Gedenkmünze „25 Jahre Deutsche Einheit" - GMünze25EuroEinheit k.a.Abk.)

B. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 749 (Nr. 17)
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 692-6-1 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung des 25. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung eine 25-Euro-Gedenkmünze „25 Jahre Deutsche Einheit" prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 1.750.000 Stück, davon 250.000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2015 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Feinsilber (Ag 999), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt die im Vordergrund stehenden Menschen, die Aufbruch und Neubeginn verkörpern. Sie befinden sich vor dem Brandenburger Tor, dem Symbol der Deutschen Einheit. Die Wiederholung der Willensbekundung der Bevölkerung „Wir sind ein Volk" repräsentiert den Weg zur deutschen Wiedervereinigung.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl 2015, die zwölf Europasterne sowie - je nach Prägestätte - das Münzzeichen „A" (Berlin), „D" (München), „F" (Stuttgart), „G" (Karlsruhe) oder „J" (Hamburg).

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT ·".

Der Entwurf stammt von dem Künstler Bernd Wendhut aus Bernkastel-Kues.


Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Abb. Bildseite und Wertseite Gedenkmünze "25 Jahre Deutsche Einheit" (BGBl. 2016 I S. 749)