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§ 13 - Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)

V. v. 18.03.1997 BGBl. I S. 558; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1506
Geltung ab 26.03.1997; FNA: 51-3-4 Rechtsstellung der Soldaten
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§ 13 Vereinfachtes Wahlverfahren



Ein vereinfachtes Wahlverfahren nach Maßgabe der §§ 13a und 13b ist durchzuführen

1.
bei einer besonderen Auslandsverwendung nach § 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes,

2.
im Fall des § 13 Absatz 3 des Soldatenbeteiligungsgesetzes oder

3.
in Wahlbereichen, in denen die Amtszeit voraussichtlich weniger als sechs Monate betragen wird.

§ 3 Absatz 1, die §§ 4 und 5 Absatz 2, die §§ 6 bis 9, § 10 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 und 3, die §§ 11 und 12 Absatz 2 sowie § 15 Absatz 2 werden nicht angewendet.





 

Frühere Fassungen von § 13 SBGWV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.08.2012Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz
vom 22.08.2012 BGBl. I S. 1805

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 SBGWV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SBGWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SBGWV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 14 BwEinsatzBerStG Änderung des Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetzes
... Wahl" ersetzt. 2. In § 14 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „ § 13 der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz " durch die Wörter „§ 14 der Wahlverordnung zum Soldatinnen- und ...

Erste Verordnung zur Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz
V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1805
Artikel 1 1. SBGWVÄndV Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 13 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 13a Ablauf des vereinfachten ... 3. aus denen sich der Wählerwille nicht zweifelsfrei ergibt." 13. § 13 wird durch die folgenden §§ 13 bis 13b ersetzt: „§ 13 ... nicht zweifelsfrei ergibt." 13. § 13 wird durch die folgenden §§ 13 bis 13b ersetzt: „§ 13 Vereinfachtes Wahlverfahren Ein ... § 13 wird durch die folgenden §§ 13 bis 13b ersetzt: „§ 13 Vereinfachtes Wahlverfahren Ein vereinfachtes Wahlverfahren nach Maßgabe der ...