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Änderung § 35 SBGWV vom 31.08.2012

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§ 35 SBGWV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.08.2012 geltenden Fassung
§ 35 SBGWV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.08.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1805
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 35 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 35 Übergangsregelung aus Anlass der Ersten Verordnung zur Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Für Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand vor Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz vom 22. August 2012 (BGBl. I S. 1805) am 31. August 2012 bestellt worden ist, ist diese Verordnung in der bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.