... Punkt am Ende durch die Wörter „ihrer Mitglieder." ersetzt. 18. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Unterstützung (1) Das ... ersetzt. 18. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Unterstützung (1) Das Bundesministerium der Verteidigung sowie alle Vorgesetzten ...