interne Verweise§ 2 AktuarV Versicherungsmathematische Bestätigung (vom 13.01.2019) ... Bei Lebensversicherungsunternehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 hat die versicherungsmathematische Bestätigung 1. nach § 141 Absatz 5 Satz 1 ... zum VAG ist nicht vorhanden." (2) Bei Pensionskassen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 hat die versicherungsmathematische Bestätigung nach § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in ... Absatz 5 Satz 2, VAG ist nicht vorhanden." (3) Bei Pensionskassen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 3 hat die versicherungsmathematische Bestätigung nach § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in ... der versicherungsmathematischen Bestätigung. (4) Bei Sterbekassen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 4 hat die versicherungsmathematische Bestätigung nach § 141 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 in ... berechnet worden ist." (5) Bei Versicherungsunternehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 5 und 6 hat die versicherungsmathematische Bestätigung 1. nach § 141 Absatz 5 Satz 1 ... berechnet worden ist." Bei Versicherungsunternehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 5 ist folgender Halbsatz in der versicherungsmathematischen Bestätigung zu ergänzen: ...
§ 4 AktuarV Erläuterungsbericht ... der maßgeblichen Fassung. (9) Für Pensionskassen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 kann, soweit sich die nach den Absätzen 1 bis 7 erforderlichen Darlegungen, Angaben und ...
§ 5 AktuarV Angemessenheitsbericht (vom 13.01.2019) ... stehenden Mittel. (3) Bei Lebensversicherungsunternehmen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 entfallen die Darlegungspflichten des Absatzes 2 für Regelungen im aufsichtsbehördlich ... der maßgeblichen Fassung. (4) Bei Pensionskassen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 2 entfallen die Darlegungspflichten des Absatzes 2 für Regelungen im aufsichtsbehördlich ... der maßgeblichen Fassung. (5) Für Unfallversicherungen gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 5 gilt Absatz 3 entsprechend. (6) Bei den nach den Absätzen 1 und 2 ...
§ 6 AktuarV Vorlagefristen ... vorzulegen. (3) Wird die Beteiligung am Überschuss bei Pensionskassen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 vom obersten Organ beschlossen, hat der Verantwortliche Aktuar den ...
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