Zitierungen von § 23 PFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 PFAV Versicherungsförmige Garantien (vom 01.01.2025)
... Garantie übernimmt, sind Deckungsrückstellungen unter Beachtung von § 23 Absatz 1 zu bilden. Der Rechnungszinssatz ist unter Berücksichtigung der Mischung der die ... Garantie für das ursprüngliche Versorgungsverhältnis verwendet wurde. § 23 Absatz 2 und 3 bleibt unberührt. (4) Abweichend von Absatz 3 Satz 1 kann für ...
§ 24 PFAV Zusagen ohne versicherungsförmige Garantien (vom 13.01.2019)
... erwarteten Ertrag künftiger Vermögenswerte angemessen berücksichtigen. § 23 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Rechnungsgrundlagen auf Basis eines besten ... sowie den Ertrag künftiger Vermögenswerte angemessen berücksichtigen. § 23 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Rechnungsgrundlagen auf Basis eines besten ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 10.10.2018 BGBl. I S. 1653
Artikel 2 3. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... 2017 (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... ersetzt. 2. Dem § 43 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) § 23 Absatz 2 und 3 in der ab dem 23. Oktober 2018 geltenden Fassung ist erstmals für das Geschäftsjahr ... 2017 begonnen hat. Für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2018 begonnen haben, ist § 23 Absatz 2 und 3 in der bis zum 22. Oktober 2018 geltenden Fassung weiterhin ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed