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Zitierungen von § 27 PFAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PFAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 43 PFAV Übergangsvorschriften zu Teil 1 (vom 17.12.2024)
... 1 Nummer 13 Buchstabe b zugeordnet werden. (6) Auf Kapital im Sinne des § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 , das bis zum 13. Januar 2019 eingezahlt worden ist, kann § 27 Absatz 2 und 3 in der bis zum ... § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, das bis zum 13. Januar 2019 eingezahlt worden ist, kann § 27 Absatz 2 und 3 in der bis zum 12. Januar 2019 geltenden Fassung weiter angewendet werden. Satz 1 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 22.04.2021 BGBl. I S. 842
Artikel 2 5. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... 17 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe b zugeordnet werden. (6) Auf Kapital im Sinne des § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 , das bis zum 13. Januar 2019 eingezahlt worden ist, kann § 27 Absatz 2 und 3 in der bis zum ... § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, das bis zum 13. Januar 2019 eingezahlt worden ist, kann § 27 Absatz 2 und 3 in der bis zum 12. Januar 2019 geltenden Fassung weiter angewendet werden. Satz 1 gilt letztmalig ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
Artikel 5 EbAVUG Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... 236 Absatz 2a" durch die Angabe „§ 236 Absatz 3" ersetzt. 8. § 27 wird wie folgt gefasst: „§ 27 Eigenmittel (1) In die Ermittlung ... 236 Absatz 3" ersetzt. 8. § 27 wird wie folgt gefasst: „ § 27 Eigenmittel (1) In die Ermittlung der Eigenmittel gehen ein 1. bei ... § 43 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Auf Kapital im Sinne des § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6 , das bis zum 13. Januar 2019 eingezahlt worden ist, kann § 27 Absatz 2 und 3 in der bis zum ... § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und 6, das bis zum 13. Januar 2019 eingezahlt worden ist, kann § 27 Absatz 2 und 3 in der bis zum 12. Januar 2019 geltenden Fassung weiter angewendet werden. Satz 1 gilt letztmalig ...
Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 3 7. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... § 25 Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „spätestens" gestrichen. 16. In § 27 Absatz 4 Nummer 3 wird das Wort „Aufsicht" durch das Wort „Aufsichtsbehörde" ersetzt. ...
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